Sozialticket-Antrag

Antrag an den Kreistag Verden

Antrag an den Kreistag Verden
Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV.
1. Der Kreistag spricht sich für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV zum frühestmöglichen Zeitpunkt, aber spätestens zum 30.6.2010 in Verden aus. Im Haushalt werden dafür 120.000€ für 2010 eingeplant.
2. Das Sozialticket (Monats-/Einzel-Ticket) soll für LeistungsbezieherInnen des Arbeitslosengeldes II, des Sozialgeldes, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, der wirtschaftlichen Jugend-hilfe und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Menschen mit geringem Einkommen gelten.
3. Verwaltung und VBN werden aufgefordert, entsprechende Konzepte bis zum 1.4.2010 zu entwickeln und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen. a) Dabei sind Modellrechnungen für ein Sozialticket aufzustellen. Sie sollen, unter Ausschöpfung aller Synergien, Einsparpotentiale und aller öffentlichen Zuschussmöglichkeiten, mehrere Varianten verglei-chen, abgestuft zwischen der Kostenneutralität für die örtlichen Verkehrsträger bis zur vollen Kosten-übernahme durch den Kreishaushalt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Anzahl der NutzerIn-nen des ÖPNV durch das Sozialticket steigt und damit auch die Einnahmen für den Verkehrsträger. b) Die Konzepte sollen so ausgerichtet sein, dass der o.g. Kreis von Anspruchsberechtigten diskriminierungsfrei in einem möglichst einfachen Verfahren ein Sozialticket erwerben kann, das sich an dem im Regelsatz für Hartz IV vorgesehenen Betrags für Verkehr orientiert. c) Parallel zu den Konzepten wird die Verwaltung gebeten, Vorstellungen für eine Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer rechtzeitigen und offensiven Information der Anspruchsberechtigten entwickeln.
4. Zur Begleitung der Erarbeitung und der Einführung eines Sozialtickets wird eine Steuerungs-gruppe eingerichtet, der Vertreter/innen der Verwaltung, Parteien im Kreistag und von Initiativen sowie des Verkehrsunternehmens angehören.
5. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung und seine Vertreter im Aufsichtsrat der VBN Verkehrsgesell-schaft die Einführung eines Sozialtarifes für die Benutzung des (ÖPNV) umzusetzen.
.Begründung - Mobilität ist ein Grundrecht, welches bestmöglich durch den Landkreis Verden und seines Nahverkehrsanbieters für alle Einwohner des Landkreises umgesetzt werden soll.
Innerhalb des Landkreises Verden sind knapp 10.000 Personen, unmittelbar von Hartz IV betroffen. Innerhalb des „Warenkorbes“ für die Höhe der Leistungen nach SGB II (ALG II) bzw. nach SGB XII (Sozialgeld) ist zur Zeit (Stand 6/09) ein Anteil für Mobilitätsbedürfnisse in Höhe von 19,20 Euro für Erwachsene, 15,36 Euro für Jugendliche und 11,52 Euro für Kinder vorgesehen. Davon müssen ALGII- und Sozialgeldbeziehende nicht nur Fahrkarten für Bus und Bahn für die Arbeitssuche, Reparaturen für das Fahrrad und gegebenenfalls den Pkw bezahlen. Diese Mittel sollen laut SGB II auch ausreichend sein, um den Betroffenen „in vertretbarem Umfang (…) eine Teilnahme am kulturellen Leben“ (§ 20 Abs. 1 SGB II und § 27 Abs. 1 SGB XII) zu ermöglichen.
Dieser Betrag ist bei weitem nicht ausreichend, um zu den geltenden Tarifen regelmäßig den ÖPNV in Verden in Anspruch nehmen zu können, geschweige denn, um darüber hinaus gehende Mobilitätsbe-dürfnisse zu befriedigen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in seiner Analyse der Regelsatzbe-rechnung 2006 nach den gesetzlich festgelegten Bestimmungen einen Betrag von 41,70 Euro für die Abteilung 7 – Verkehr – errechnet…..
Für viele von Einkommensarmut betroffene Haushalte und Personen sind deutliche Einschränkungen ihrer Mobilität verbunden. Da viele Betroffene jedoch auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, um am kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Leben im Landkreis teilnehmen zu können, müssen durch den Landkreis Verden neue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies ist aus Sicht des Antragstellers nur über einen Sondertarif bzw. ein so genanntes „Sozialticket“ möglich.
Ein solches Sozialticket sollte dabei folgenden Kriterien genügen: - hohe Praktikabilität für NutzerInnen ohne Stigmatisierungseffekte - kinderfreundliche Ausgestaltung - möglichst wenig Bürokratie - überschaubare zusätzliche Kosten für Verden
Kreisverband Verden
Arme immer wieder ausgegrenzt
Der Antrag des linken Bernward Nüttgens auf Einführung eines Sozialtickets im Land-kreis Verden wurde von der Kreistagsmehrheit mit Stimmen der SPD und CDU abgelehnt bzw. mit „Nichtbefassung“ zurückgewiesen, Noch in der Dezembersitzung des Kreistages hatte die SPD den Antrag begrüßt, die CDU ihm nicht ablehnend gegenübergestanden. Ziel des Antrages ist, für Menschen, die auf Sozialrente, Hartz 4 oder andere nur geringfügige Einkommen angewiesen sind, den öffentlichen Nahverkehr günstiger zu gestalten. Bremen und einige Niedersächsischen Kommunen haben in letzter Zeit ein solches Sozialticket eingeführt.
In unserem Landkreis scheint das nicht möglich zu sein. Die Verwaltungsvorlage, die zur Begründung herangezogen wurde, ist widersprüchlich und man merkt ihr an, das auch nicht ansatzweise der Versuch unternommen wurde, die Kosten und Möglich-keiten der Einführung eines Sozialtickets zu prüfen, sondern ausschließlich mit Gründen für dessen Ablehnung befasst. Dies ist Ignoranz gegenüber den Problemen von Armen, die man eigentlich einem SPD Landrat nicht zutrauen sollte.
Im Einzelnen: In der Verwaltungsvorlage wird auf den Verdener Pass verwiesen, der zu vergünstigten Preisen und Eintritten in verschiedenen Einrichtungen führen würde und allen Leistungsbeziehern zusteht. Allerdings bleibt für die Betroffenen das Problem, die angebotenen Vergünstigungen und andere Ziele mit dem öffentlichen Nahverkehr zu bezahlbaren Preisen zu erreichen.
Die Vorlage kritisiert weiterhin, der gewünschte Empfängerkreis ließe sich nur mit großem bürokratischem Aufwand erfassen, weil neben den Beziehern von Transfer-leistungen (SGB) auch andere arme Menschen den Pass bekommen sollten. Dazu hätten wir nun einen Vorschlag der Verwaltung erwartet, wie sich das sinnvoll umsetzen lässt. Dies erfolgte leider nicht, sondern der mögliche bürokratische Aufwand wird als Grund für eine Ablehnung herangezogen.
Ein weiterer Kritikpunkt der Verwaltung ist, dass „der Transferbezug nicht das alleinige Armutskriterium sein“ könne. Genau das wurde in der Antragsformulierung angemahnt, ist aber gleichzeitig Ablehnungsgrund (s.o.).
Es sind noch weitere Ungereimtheiten in der Verwaltungsvorlage zu finden. Offensichtlich wurde bei den Verkehrsbetrieben nicht einmal nachgefragt, welche Kosten für ein Sozialticket zu erwarten seien. Es gibt nämlich Landkreise wie den Ostharz, wo die Verkehrsbetriebe keine öffentlichen Zuschüsse fordern, weil sich durch die erhöhte Auslastung der Busse das Ticket von selbst rechnet.
Leider machte sich die Verwaltung nicht die Mühe, sich ernsthaft mit der Umsetzung zu beschäftigen Im besten Falle hätte das Ticket also kaum Aufwand mit sich gebracht (der Verdener Pass ist sehr unbürokratisch) und kaum etwas gekostet. Während für die Vergnügungen reicher Pferdebesitzer (die Sanierung der Reithalle) mehr als eine halbe Millionen Zuschuss gewährt wird, ist für das Sozialticket noch nicht mal der Versuch einer Prüfung der Realisierung erfolgt. Politik ist gestaltbar und wird in Verden auch gestaltet. Zu wessen Nutzen, wird an diesem Beispiel deutlich.
V. i. S. d. P. Bernward Nüttgens, Drübber 4, 27313 Dörverden

Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV
Antrag an den Kreistag

Antrag an den Kreistag
Sehr geehrter Herr Bohlmann,
ich beantrage die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV.
1. Der Kreistag spricht sich für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV zum frühestmögl-ichen Zeitpunkt, aber spätestens zum 30.6.2010 in Verden aus. Im Haushalt werden dafür 120.000€ für 2010 eingeplant.
2. Das Sozialticket (Monats- und Einzel-Ticket) soll für LeistungsbezieherInnen des Arbeitslosen-geldes II, des Sozialgeldes, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Menschen mit geringem Einkommen gelten.
3. Verwaltung und VBN werden aufgefordert, entsprechende Konzepte bis zum 1.4.2010 zu entwickeln und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen. a) Dabei sind Modellrechnungen für ein Sozialticket aufzustellen. Sie sollen, unter Ausschöpfung aller Synergien, Einsparpotentiale und aller öffentlichen Zuschussmöglichkeiten, mehrere Varianten vergleichen, abgestuft zwischen der Kostenneutralität für die örtlichen Verkehrsträger bis zur vollen Kostenübernahme durch den Kreishaushalt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Anzahl der NutzerInnen des ÖPNV durch das Sozialticket steigt und damit auch die Einnahmen für den Verkehrsträger. b) Die Konzepte sollen so ausgerichtet sein, dass der o.g. Kreis von Anspruchsberechtigten diskriminierungsfrei in einem möglichst einfachen Verfahren ein Sozialticket erwerben kann, das sich an dem im Regelsatz für Hartz IV vorgesehenen Betrags für Verkehr orientiert. c) Parallel zu den Konzepten wird die Verwaltung gebeten, Vorstellungen für eine Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer rechtzeitigen und offensiven Information der Anspruchsberechtigten entwickeln.
4. Zur Begleitung der Erarbeitung und der Einführung eines Sozialtickets wird eine Steuerungs-gruppe eingerichtet, der Vertreter/innen der Verwaltung, Parteien im Kreistag und von Initiativen sowie des Verkehrsunternehmens angehören.
5. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung und seine Vertreter im Aufsichtsrat der VBN Verkehrs-gesellschaft die Einführung eines Sozialtarifes für die Benutzung des Öffentlichen Personennah-verkehrs (ÖPNV) umzusetzen.
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Begründung
Mobilität ist ein Grundrecht, welches bestmöglich durch den Landkreis Verden und seines Nahverkehrsanbieters für alle Einwohner des Landkreises umgesetzt werden soll.
Innerhalb des Landkreises Verden sind knapp 10.000 Personen, unmittelbar von Hartz IV betroffen.
Innerhalb des „Warenkorbes“ für die Höhe der Leistungen nach SGB II (ALG II) bzw. nach SGB XII (Sozialgeld) ist zur Zeit (Stand 6/09) ein Anteil für Mobilitätsbedürfnisse in Höhe von 19,20 Euro für Erwachsene, 15,36 Euro für Jugendliche und 11,52 Euro für Kinder vorgesehen. Davon müssen ALGII- und Sozialgeldbeziehende nicht nur Fahrkarten für Bus und Bahn für die Arbeitssuche, Reparaturen für das Fahrrad und gegebenenfalls den Pkw bezahlen. Diese Mittel sollen laut SGB II auch ausreichend sein, um den Betroffenen „in vertretbarem Umfang (…) eine Teilnahme am kulturellen Leben“ (§ 20 Abs. 1 SGB II und § 27 Abs. 1 SGB XII) zu ermöglichen.
Dieser Betrag ist bei weitem nicht ausreichend, um zu den geltenden Tarifen regelmäßig den ÖPNV in Verden in Anspruch nehmen zu können, geschweige denn, um darüber hinaus gehende Mobilitätsbe-dürfnisse zu befriedigen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in seiner Analyse der Regelsatzbe-rechnung 2006 nach den gesetzlich festgelegten Bestimmungen einen Betrag von 41,70 Euro für die Abteilung 7 – Verkehr – errechnet. Die nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 ermittelten tatsächlichen Ausgaben der durch die Regelsatzverordnung festgelegten Referenzgruppe liegen bei etwa 66 Euro. Mobilität ein entscheidender Faktor, um sozialer Isolation und Ausgrenzung entgegen zu wirken. Sie ist zugleich auch Voraussetzung für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Des-halb sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit alle ihr Recht auf Mobilität wahrnehmen können.
Für viele von Einkommensarmut betroffene Haushalte und Personen sind deutliche Einschränkungen ihrer Mobilität verbunden. Da viele Betroffene jedoch auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, um am kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Leben im Landkreis teilnehmen zu können, müssen durch den Landkreis Verden neue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies ist aus Sicht des Antragstellers nur über einen Sondertarif bzw. ein so genanntes „Sozialticket“ möglich.
Ein solches Sozialticket sollte dabei folgenden Kriterien genügen: - hohe Praktikabilität für NutzerInnen ohne Stigmatisierungseffekte - kinderfreundliche Ausgestaltung - möglichst wenig Bürokratie - überschaubare zusätzliche Kosten für Verden
Die vorgeschlagene Einrichtung eines Sozialtickets wurde bereits in vielen Kommunen umgesetzt. Hier wird auf die Erfahrungen des Landkreises Harz verwiesen, in dem das Vorhaben kostenneutral für den Landkreis umgesetzt wurde. Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde 2007 für 100.000 € das Sozialticket eingeführt und der Fahrpreis wurde dadurch auf 1/3 gesenkt.