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Du willst Dich für mehr Solidarität und soziale Gerechtigkeit engagieren? Bist gegen Waffenexporte und Kriegseinsätze der Bundeswehr, willst Dich für mehr Demokratie und eine gerechte Verteilung des Reichtums einsetzen? Dann werde Mitglied oder schließe dich unserem Aktivennetzwerk für Proteste auf der Straße, im Netz und bei Wahlkampf an - werde Linksaktiv. Wenn Du möchtest, kannst Du uns auch mit einer Spende unterstützen. In unserer Neumitgliederbroschüre erhälst Du alle Informationen rund um die Partei DIE LINKE.
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- Eintrittserklärung PDF-Datei (563 KB)
- Einzugsermächtigung PDF-Datei (428 KB)
- Parteispende Einzugsermächtigung PDF-Datei (1 MB)
- Handreichung zur Ermittlung des Mitgliedsbeitrages PDF-Datei (1 MB)
- Beitragstabelle PDF-Datei (499 KB)
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.